Brut- und Setzszeit (Vogel- und Artenschutz)
Ab dem 1. März beginnt die sogenannte Brut- und Setzzeit, diese endet am 30. September.
Ausgenommen von der Brut- und Setzzeit sind Bäume in gärtnerisch genutzten Flächen (Privater Garten, Parkanlagen). Diese dürfen sofern eine Kontrolle stattgefunden hat und sich z.B. keine Vogelnester im Baum befinden, weiterhin geschnitten oder gefällt werden.
Wie sieht das mit Hecken und Sträuchern aus?
Hecken und Sträucher dürfen ebenso geschnitten werden, allerdings nur leichte Formschnitte. Dies natürlich erst nach einer Kontrolle ob sich z.B. kein Vogelnest in der Hecke bzw. Sträucher befinden.
Regionale Unterschiede
Je nach Gemeinde oder Bundesland variieren die geltenden Gesetze. Wir Infomieren Sie gerne zu dem Thema.
Artenschutz ist uns wichtig!
Ob geschützte Insektenart, Vogel oder Säugetier; Lebewesen nicht zu schaden ist für uns ein wichtiger Punkt der täglichen Arbeit. Deswegen kontrollieren wir in dieser Zeit besonders genau bevor wir unsere Arbeiten beginnen. Mittels Endoskopie ist es uns möglich Baumhöhlen zu kontrollieren.